Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet, braucht die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz; Sunworker prüft den Nachweis, und ohne gültigen Nachweis kann eine Fachkraft keine Einsätze mit Lebensmitteln zusagen.
Was es ist
Das „Gesundheitszeugnis“ ist heute die Belehrung des Gesundheitsamts nach § 43 IfSG. Jeder, der gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht — in der Küche wie im Service —, braucht sie vor der ersten Tätigkeit. Die Erstbelehrung nimmt das Gesundheitsamt vor.
Wie Sunworker prüft
- Die Fachkraft lädt den Nachweis in ihrem Profil hoch.
- Sunworker prüft das Dokument. Erst danach zählt es und steht als „geprüft“ am Profil.
- Jeder Nachweis hat ein Ablaufdatum. Ist es überschritten, steht er als „abgelaufen“ da und zählt nicht mehr.
Was das für deinen Betrieb heißt
- Grenze die Suche mit dem Filter „Nachweis“ auf Fachkräfte mit gültigem Gesundheitszeugnis ein.
- Nenne das Gesundheitszeugnis in der Anfrage als benötigten Nachweis.
- Für Einsätze mit Lebensmitteln kann die Fachkraft nur mit geprüftem, gültigem Nachweis zusagen.
Die Pflicht zur Nachbelehrung im Betrieb bleibt bestehen: Nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt der Betrieb Personen, die bei ihm mit Lebensmitteln arbeiten, regelmäßig nach. Kläre im Zweifel mit deinem Gesundheitsamt, was für selbstständige Fachkräfte in deinem Betrieb gilt.
Die Fachkraft sieht das Ablaufdatum ihrer Nachweise im Profil und lädt rechtzeitig einen neuen hoch. Ein abgelaufener Nachweis verschwindet nicht, sondern bleibt als „abgelaufen“ sichtbar — so weißt du immer, woran du bist.
Weitere Nachweise
Neben dem Gesundheitszeugnis gibt es unter anderem Hygieneschulung, Allergenschulung, HACCP, Erste Hilfe und Ausbildungsnachweise. Wie du sie am Profil liest, steht unter Profil und Nachweise einer Fachkraft lesen.
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